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Kinder sind die Weisheit der Natur


Gesetzliche Betreuung


Hebammenhilfe

  • Jede Schwangere, Gebärende und Wöchnerin hat Anspruch auf Hebammenhilfe
  • Sie sollten sich schon in der Frühschwangerschaft bei einer Hebamme melden
  • Hebammenhilfe ist eine Leistung der gesetzlichen und privaten Krankenkasse, sowie der Sozialämter
Kosten werden übernommen für:
  • Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden (z.B. Übelkeit, Ödeme, Ischiasbeschwerden u.s.w.)
  • Geburtsvorbereitungskurse (Anmeldung ab 18. SSW, 14 Std.)
  • Wochenbettbetreuung (bis zur 8. Lebenswoche des Kindes)
  • Stillberatung
  • Rückbildungskurse (6 Wochen nach der Entbindung, 10 Std.)