|
|
Gesetzliche Betreuung |
Hebammenhilfe
- Jede Schwangere, Gebärende und Wöchnerin
hat Anspruch auf Hebammenhilfe
- Sie sollten sich schon in der Frühschwangerschaft
bei einer Hebamme melden
- Hebammenhilfe ist eine Leistung der
gesetzlichen und privaten Krankenkasse,
sowie der Sozialämter
Kosten werden übernommen für:
- Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden
(z.B. Übelkeit, Ödeme, Ischiasbeschwerden
u.s.w.)
- Geburtsvorbereitungskurse
(Anmeldung ab 18. SSW, 14 Std.)
- Wochenbettbetreuung
(bis zur 8. Lebenswoche des Kindes)
- Stillberatung
- Rückbildungskurse
(6 Wochen nach der Entbindung, 10 Std.)
|
|
|
|